In der gymnasialen Oberstufe vergeben wir an unserer Schule zwei Abschlüsse:
Die einzelnen Bestimmungen über die Versetzungen in die jeweils höheren Jahrgangsstufen sind komplex und können daher hier nicht verkürzend wiedergegeben werden. Das gilt auch für die Berechnung der Zulassung zur Abiturprüfung und der Abiturprüfung selbst. Entsprechende Informationen finden Sie aber rechtssicher hier: