Unsere Klassenfahrten sind verpflichtender Teil unseres Schulprogramms. Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder an unserer Schule anmelden, erklären sich bei der Anmeldung damit einverstanden. Klassenfahrten - wie auch alle anderen Schulfahrten - sind Bestandteile unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Dauer der Fahrten sowie deren jeweilige Kostenobergrenze wurden von der Schulkonferenz festgelegt. Insbesondere die Kostenobergrenze wird regelmäßig überprüft und angepasst, zuletzt am 20.09.2021. Dabei wird die Obergrenze zum Inflationsausgleich jährlich automatisch um 2% angehoben.
Ziele und Programme der Klassenfahrten werden auf den Sitzungen der jeweiligen Klassen- bzw. Jahrgangspflegschaften besprochen und festgelegt, in der Regel mindestens ein Jahr vorher. Dabei können auch Ansparpläne zur Finanzierung vereinbart werden. Individuelle Abweichungen von Dauer oder Kostenobergrenze können von den Klassen- und Jahrgangspflegschaften beschlossen werden, müssen aber von der Schulkonferenz genehmigt werden.
Die Klassenfahrten finden normalerweise in der letzten Schulwoche vor den Herbstferien statt, während die anderen Jahrgangsstufen klassenweise im Rahmen der Thementagen arbeiten. Sollten in dieser Woche nicht alle Tage für die Klassenfahrt genutzt werden (insbesondere in Jahrgangsstufe 6 möglich), werden die restlichen Tage in der Schule zur Vor- oder Nachbereitung der Klassenfahrt genutzt. Dabei gilt das Stundenraster der Thementage.