Als integrierte Schulform bieten wir alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I an, die in Nordrhein-Westfalen vergeben werden. Durch die Differenzierung stellen wir dabei sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler den für sie oder ihn bestmöglichen Abschluss erreichen kann.
Selbstverständlich sind die verschiedenen Abschlüsse aber an unterschiedlich anspruchsvolle Bedingungen geknüpft. Auf dieser Seite wollen wir versuchen, die Mindestbedingungen für die Abschlüsse vereinfacht darzustellen. Das System ist allerdings derart komplex, dass Sie aus unseren Formulierungen keinerlei Rechtsansprüche ableiten können. Dazu verweisen wir ausdrücklich auf die offiziellen Seiten der Landesregierung bzw. auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI).
Informationen zur gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II finden Sie hier.
Mindestbedingungen für den Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9, wenn 10 Schulbesuchsjahre absolviert wurden - früher HA9):
Grundsätzlich müssen alle Fächer „ausreichend“ sein. Aber: Der Abschluss wird auch vergeben, wenn
Mindestbedingungen für den Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA10):
Grundsätzlich müssen alle Fächer „ausreichend“ sein. Aber: Der Abschluss wird auch vergeben, wenn
Mindestbedingungen für den Mittleren Schulabschluss:
Ausgleichsregelungen: Eine Minderleistung um eine Note kann durch eine bessere Note in einem anderen Fach innerhalb derselben Fächergruppe ausgeglichen werden. Zusätzlich erlaubt ist eine um bis zu zwei Stufen schlechtere Note in Fächergruppe II.
Mindestbedingungen für den MSA-Q:
Ausgleichsregelung: Eine Minderleistung um eine Note kann durch eine bessere Note in einem anderen Fach innerhalb derselben Fächergruppe ausgeglichen werden.